Im Rahmen unseres Kulanzangebots kannst du das Glasfaser-Internet von RASANNNT nutzen, sobald dein Hausanschluss dazu technisch in der Lage ist. RASANNNT stellt dir das Internet kostenfrei zur Verfügung, bis der Vertrag bei deinem alten Anbieter endet. Erst dann beginnt deine Vertragslaufzeit bei uns. In diesem Hilfe-Artikel erklären wir dir, warum du deinen aktuellen Router noch in Betrieb lassen musst, wenn dein Telefonvertrag noch läuft.
- Telefon
Dein Telefon läuft noch über deinen bisherigen Anbieter. Die Portierung auf die RASANNNT-FRITZ!Box läuft automatisch. Etwa eine Woche vor der Portierung melden wir uns bei dir und nennen dir den Zeitpunkt (Tag), ab dem dein Telefon nicht mehr über deinen vorherigen Anbieter funktionieren wird. Jetzt kannst du das Telefonkabel in deine RASANNNT-FRITZ!Box einstecken und wie gewohnt telefonieren.
- Dein bisheriger Router
Bitte lasse erst einmal deine alte FRITZ!Box/Router am Netz. Hierüber läuft bis zum Ende des Vertrages bei deinem Altanbieter noch das Telefon.
- RASANNNT WLAN
Nach der Inbetriebnahme deiner RASANNNT-FRITZ!Box steht dir das neue, schnelle WLAN schon zur Verfügung. Bitte verwende ab jetzt bei all‘ deinen Geräten (Handys, Tablets, Fernsehern, etc.) das neue WLAN. Es hat den Namen, der auf der FRITZ!Box-Karte steht. Dort findest du auch das neue Passwort. Die alte FRITZ!Box kannst du nun deaktivieren.
Achtung! Solange dein Telefon noch darüber läuft, muss sie aktiv bleiben.
- Computer und Fernseher
Ist dein Computer oder Fernseher direkt per Kabel mit dem bisherigen Router verbunden? Dann ziehe jetzt das Kabel aus dem alten Router und stecke es einfach in deine RASANNNT-FRITZ!Box (in einen freien LAN Port). Und schon sind deine Geräte mit rasantem LAN verbunden.
- Profi-Einrichtung
Wenn du möchtest, kannst du deinem WLAN einen eigenen/anderen Namen und ein individuelles Passwort geben. Hierzu bietet der FRITZ!Box-Service eine gute Anleitung in der eigenen Wissensdatenbank an.
WICHTIG: Für alle Neuverträge ab dem 1. März 2023 betragen die Kulanzmonate nur noch max. 12 Monate.
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