RASANNNT verlegt echte Glasfaser auch „Fiber-to-the-Home“ (FTTH) genannt.
In diesen drei Schritten kommt die Leitung zu dir.
1. Erschließung eines Gebiets
Mittels Tiefbaus wird ein Graben bis zu den Hauptversorgungsleitungen, die in ca. 60 cm Tiefe liegen, gezogen. Wo schon Leerrohre vorhanden sind, werden die Glasfaserkabel mittels Zugdraht bzw. eines Einziehsystems eingeführt. Ansonsten werden die Rohre direkt mitverlegt. Bestehende Kupferleitungen werden nicht angefasst. Über sog. PoP-Stationen (Point of Presence) werden die Hauptversorgungsleitungen für einzelne Abschnitte aufgeteilt.
2. Verbindung vom Bordstein bis zum Haus
Für jedes Gebäude wird von der Hauptleitung (von der PoP-Station kommend) ein Glasfaserkabel abgezweigt – Bei Mehrfamilienhäusern pro Wohneinheit. Um diesen Kabelverband zu verlegen, wird mittels des Bodenverdrängungsverfahrens „Erdrakete“ zielgenau unter dem Vorgarten ein Hohlraum für das Rohr gezogen – überirdisch ist nichts davon zu sehen. Eine kleine Kernbohrung über wenige Zentimeter führt das Kabel nach dem Durchzug durch die Hauswand. Nach der Kabeldurchführung wird das Loch wieder luft-, gas- und wasserdicht versiegelt.
3. Anschluss im Haus
Im Haus (z. B. im Keller oder HWR) wird ein Hausübergabepunkt (HÜP) installiert. Von dort führt ein Glasfaserkabel zum Netzabschluss in Form eines Medienkonverters, der das Glasfaserkabel mit der Kupferleitung verknüpft. Diese Leitung führt dann in den gewohnten Router. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser ist der HÜP interessant, da von dort die Leitungen zu den einzelnen Wohneinheiten erfolgen. Möglicherweise hast du sogar schon einen Glasfaseranschluss am Haus, den wir bei der Erneuerung der Gasleitungen installiert haben – wirf dafür einen Blick in deine Unterlagen oder schreib uns an info@rasannnt.de! Je nach der Anzahl der Wohneinheiten kann eine Inhausverkabelung notwendig sein – die Entscheidung dafür oder dagegen fällt dabei in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers. RASANNNT bietet diese Installationsarbeiten mit einem Partnerunternehmen als zusätzliche Serviceleistung gegen eine Gebühr an.
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